Aktualisierte Corona-Regeln ab den 01.10.2021
Für den Verein des SHU MEI KANN Dojo Wien
Die G-Regeln:
2,5 G-Regel für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: Geimpft, Genesen od. PCR Test nicht älter als 48h!
3 G-Regel für Kinder von 6-11 Jahre: Geimpft, Genesen, PCR-Test (72h) od. Antigentest (48h); Antigen Selbsttest hat keine Gültigkeit mehr. Der vollständig ausgefüllte Ninjapass gilt dann auch für das Wochenende (Sa/So).
Für Kinder von 0-5 Jahren gelten keine Zutrittsregeln
Bei Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben!
- Im Hotelbereich gilt beim Betreten, Aufenthalt und Verlassen für Erwachsene und Kinder über 12 Jahren die 2,5 G-Regel. Für Kinder von 6-11 Jahren die 3 G-Regel. Sollte das Hotel zusätzliche Maßnahmen verlangen (z.B. Maske) ist diesen nachzukommen.
- Beim Aufenthalt/ Training im Dojo, den sanitären Anlagen/Umkleiden und dem Teeraum gelten ebenso die 2,5 G-Regel für Erwachsenen einschließlich Kinder ab 12. Für Kinder von 6-11 die 3 G-Regel. Für Zuschauer und Begleitpersonen gilt das gleichermaßen.
- Anmeldung zum Training: Für die Teilnahme am Training ist eine Voranmeldung auf einem Doodle-Kalender erforderlich. Die Zugangsdaten werden wie bisher am Beginn der Woche ausgeschickt.
- Leitung des Trainings: Die Leitung eines Trainings übernehmen nur offizielle, durch den Verein bestimmte Trainer.
- Ausfall eines Trainers: Beim Ausfall eines Trainers kann nur ein anderer offizieller Trainer das Training leiten. Ist dies nicht möglich fällt das Training aus. Die in der Liste für den jeweiligen Tag eingetragenen Mitglieder werden darüber so gut es geht verständigt.
- Aufgaben des Trainers: Der Trainer hat für die Einhaltung und Durchsetzung der geltenden Corona-Regeln Sorge zu tragen. In seiner/ihrer Verantwortung liegt die Kontrolle der G-Regeln, der Einhaltung der Hygieneregeln sowie der Dokumentation. Die Mitglieder des Vereins werden gebeten ihn tatkräftig dabei zu unterstützen. Sollten sich Personen nicht den Regeln gemäß verhalten, so hat die Trainingsleitung das Recht diese aufzufordern das Dojo zu verlassen.
- Abstands und Hygiene-Regeln: Während des Trainings und auch sonst gilt keine Abstandsregel mehr. Eine Desinfektion der Hände bzw. Händewaschen ist vor und nach dem Training erforderlich. Für ausreichende Lüftung ist zu sorgen. Waffen sind vor und nach einem Gebrauch zu desinfizieren. Türklinken sollten beim Eintritt in das Dojo und vor dem Verlassen desinfiziert werden.
- Dokumentation: Die Teilnahme aller Trainierenden wird von der Trainingsleitung, wie auch bisher üblich, mit Vor-und Nachnamen/Trainingsdatum dokumentiert um ein eventuelles Tracing zu ermöglichen.
- Für den Aufenthalt im Teeraum gelten keine zeitlichen Beschränkungen mehr.
- Beim Auftreten einer Corona-Erkrankung von Teilnehmern eines Trainings ist der SHU MEI KAN DOJO Wien zu verständigen (Ansprechperson: Nikolaus Skulsky /tel. 0676 5330699/ nikolaus.skulsky@me.com )
Für den Vorstand am 01.10.2021
Nikolaus Skulsky (Schriftführer)